Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, welche therapeutischen und lebenserhaltenden Maßnahmen für ihn durchgeführt werden sollen.
Wer dies im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus vermerken möchte, kann dies in einer Patientenverfügung schriftlich festlegen. Zudem wird den Angehörigen eine schwere Entscheidung erspart und den Ärzten die Arbeit erleichtert.
Als Ergänzung zu einer Patientenverfügung empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht. Diese legt klar fest, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.